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I. Geltungsbereich

a.) Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfts- beziehungen mit dem Auftraggeber.

b.) Ausgeschlossen sind allgemeine Geschäftsbedingungen oder zusätzliche Bedingungen, die von uns nicht schriftlich anerkannt worden sind,
auch dann, wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

II. Aufträge und Auftragsannahme

a.) Aufträge und mündliche Vereinbarungen gelten erst mit der schriftlichen Bestätigung oder Lieferung des Herstellers als angenommen. Für alle Vereinbarungen und Angebote, auch für alle zukünftigen gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.

  1. b.) Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
  2. c.) Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller der Geltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht.

III. Preise

  1. a.) An die für einen Auftrag vereinbarten Preise sind wir vier Monate seit Vertragsabschluss gebunden. Bei längeren Lieferfristen sind wir berechtigt, bei Erhöhung der Material- oder Lohnkosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen.
  2. b.) Der Mindestbestellwert beträgt 50,- EUR. Ist dieser Betrag unterschritten, werden 10,- EUR Kleinmengenzuschlag berechnet.
  3. c.) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

IV. Lieferung/Versand

  1. a.) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Frachtfreigrenzen für einzelne Warengruppen gemäß unserer Preislisten. Zu Teilleistungen sind wir berechtigt. Verpackung kann anteilig berechnet werden. Liefertermine sind als ungefähr zu betrachten. Die Vereinbarung von Fixterminen bedarf zur Wirk- samkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Sind wir innerhalb der vorgesehenen Zeit zur Lieferung nicht in der Lage, so kann der Besteller, wenn er uns schriftlich unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist von mindes- tens 14 Tagen gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten.
  2. b.) Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungs- und Nichterfüllungsschadens stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn sich die Lieferung aufgrund grober Fahr- lässigkeit oder Vorsatzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verzögert hat. Unvorhersehbare Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind wie Krieg, höhere Gewalt, Ein- und Ausfuhr sperren, Aufruhr, Streiks und Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Energieknappheit, Mangel an Transportmitteln o.ä. Umstände – auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten – verlängern die Lieferfristangemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung wenn, wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verbindlichkeiten gehindert sind.

V. Zahlungsbedingungen

a.) Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt.

  1. b.) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensver- hältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszah- lung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegrün- deten Mahnung keine Zahlung leistet.
  2. c.) Wird das Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten, hat der Besteller ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der euro- päischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  3. d.) Für Teillieferungen können entsprechend auch Teilrechnungen ausgestellt werden.
  4. e.) Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen.
  5. f.) Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen, jedoch ist bei Zahlungmit Scheck ein Skontoabzug ausgeschlossen.
  6. g.) Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur Forderungen aus eigenemRecht, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, aufrechnen. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im letzten Fall kann er die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen von Lieferungen nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht. Sicherheitseinbehalte sind nicht zulässig.

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VI. Gewährleistung

a.) Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu unter- suchen, auch wenn sie verpackt ist. Offene Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Eingang gerügt werden, verdeckte Mängel innerhalb einer Woche nach der Feststellung, spätestens aber vor dem Einbau oder der Weiterverar- beitung.

b.) Die Mängelrüge muss schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer erhoben werden und die Beanstandungen in nachprüfbarer Weise bezeichnen.

c.) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

d.) Bei begründeter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, bessern die beanstandete Ware nach oder gewähren einen Preisnachlass. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder erneut misslungener Nacherfüllung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl eine Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. §§ 346, 437, 440 BGB n. F. bleiben unberührt. Darüber hinaus ist eine Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfül- lungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung für Körperschäden wird durch diese Regelung nicht beschränkt. Der Haftungsaus- schluss gilt auch bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

e.) Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, sobald der Besteller einen Artikel unsachgemäss einbaut, entgegen der Betriebsanleitung in Betrieb nimmt oder während der Gewährleistungsfrist ohne unser Wissen und ohne unsere Zustim- mung Reparaturen an dm Produkt vorgenommen hat.

f.) Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für ausservertragliche Ansprüche, die mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

VII. Abrufaufträge

a.) Bei Abrufaufträgen ist die Ware, wenn nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb eines Jahres nach Bestellung vollständig abzurufen.

  1. b.) Nach Ablauf eines Jahres sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und deren sofortige Bezahlung zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, die Lagerkosten nach den Sätzen des Speditionsgewerbes in Rechnung zu stellen.
  2. c.) Es gilt bei Abrufaufträgen jeweils der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis, wenn zwischen der Auftragserteilung und dem Abruf mehr als 4 Monate liegen.

VIII. Sonderanfertigungen

a.) Bei Anfertigungen nach Vorgabe des Auftraggebers sind Mehr- oder Minder- lieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage möglich. Diese können nicht beanstandet werden, berechnet wird jedoch die gelieferte Menge.

IX. Urheberrecht

  1. a.) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  2. b.) Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Werkzeuge und Bandstahlschnitte bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert.
  3. c.) Alle Verkaufsunterlagen, Korrekturabzüge sowie Musterdrucke sind Eigentum der Firma SignWorld®. Sie dürfen weder Dritten überlassen, noch vervielfältigt werden. Auch auszugsweise Vervielfältigungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich geahndet.

X. Impressum

a.) Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.

b.) Andere Absprachen bedürfen der Schriftform.

XI. Schlussbestimmungen

  1. a.) Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufsrecht (CISG) ist jedoch ausgeschlossen.
  2. b.) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schrift- lichen Bestätigung.
  3. c.) Durch die Erteilung des Auftrages gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen.
  4. d.) Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klausen nicht berührt. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen

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